ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Die Gemeinde Talheim ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für gemeinde-talheim.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
a) Diese Webseite ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- PDF's und Word-Dokumente
- Leichte Sprache und Gebärdensprache
- Alternativtexte für Grafiken und Bilder
Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website.
Die Alternativtexte für Grafiken, Bilder und Objekte auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:
- Syntaxanalyse (Verwendung eines CMS-Systems)
- Deutsche Gebärdensprache (Videoerstellung)
- Barrierefreiheit von Dokumenten
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Ein SmartAccess-Tool wurde zur Verbesserung der Darstellung für Besucher mit Beeinträchtigungen integriert. Es unterstützt lediglich, ersetzt jedoch nicht unsere Bemühungen die Webseite stetig nach Barrierefreiheitsanforderungen weiter zu verbessern. Es ermöglicht u. a. die Anpassung von Kontrasten, Schriftgrößen, Farben sowie eine Vorlesefunktion. Zusätzlich stehen spezielle Ansichtsmodi für ADHS und Epilepsie zur Verfügung, u.v.m.
Das Tool ist über das Männchen-Symbol am Seitenrand oder im Footer unter „Barrierefreiheit“ erreichbar. Letzte Verbesserungen wurden im Februar 2026 zu lesbaren Labels und barrierefreier Tabreihenfolge umgesetzt.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11.02.2026 erstellt.
Zur Erstellung der Erklärung nach § 4 Absatz 2 wurde die Mustererklärung der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg verwendet.
Die Erklärung wurde zuletzt am 11.02.2026 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Über die folgende Stelle können etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitgeteilt und Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte eingeholt werden.
Gemeinde Talheim
Kirchbrunnen 6
78607 Talheim
Bürgermeister Andreas Zuhl
E-Mail: info@gemeinde-talheim.de
Tel.: +49 7464-989523
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Website: barrierefreiheit-bw-de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

