Gemeinderatssitzung am 07.02.2012Protokoll der Sitzung: 07-02-12 (pdf-Datei) Tags: Allgemein || Datum:
Informationen für Mütter und VäterDie Broschüre kann auf der Internetseite des Sozialministeriums heruntergeladen werden. Tags: Allgemein || Datum:
Ferienbetreuung an der Grundschule TalheimLiebe Eltern, Im Schuljahrs 2011 / 2012 wollen wir erstmals eine Schülerbetreuung in den Ferien anbieten. Die Betreuung erfolgt in den Pfingstferien in KW 22, vom 29.05. – 01.06.2012 und in den Sommerferien in KW 36, vom 03. – 07.09. 2012 jeweils in der Zeit von 7.30 – 12.30 Uhr. Die Ferienbetreuung findet in der Grundschule statt und wird von Frau Hoffrichter und Frau Holschuh geleitet. (weiterlesen…) Tags: Allgemein || Datum:
Informationen zum Bau eines KrematoriumsNähere Informationen zum geplanten Krematorium im Gewerbegebiet Ried-West können Sie hier downloaden: (weiterlesen…) Tags: Allgemein || Datum:
WasserzählerablesungWir weisen darauf hin, dass Anfang Januar 2012 die Wasseruhren durch unsere Bauhofmitarbeiter Martin Haupter und Thilo Liebetrau abgelesen werden. Bitte verschaffen Sie den Ablesern einen ungehinderten Zugang zu den Wasserzählern. Wir bitten um Beachtung!
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Gutes Neues 2012Die Gemeindeverwaltung wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern sowie allen Besucherinnen und Besuchern unserer Internetpräsentation www.gemeinde-talheim.de einen guten Start im Neuen Jahr 2012
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WeihnachtsgrussLiebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wir wünschen Ihnen allen ein frohes und friedvolles Weihnachtsfest und für das neue Jahr 2012 einen guten Start, Gesundheit, viel Erfolg und alles Gute. Für Gemeinderat und Gemeindeverwaltung. Martin Hall Bürgermeister Tags: Allgemein || Datum:
Volksabstimmung S-21In Talheim waren 942 Bürger stimmberechtigt. Tatsächlich abgestimmt haben incl. Briefwahl 468 Bürger (Wahlbeteiligung: 49,68 %). Davon entfielen auf “Ja” 166 und auf “Nein” 302 Stimmen. Tags: Allgemein || Datum:
Gesplittete AbwassergebührLiebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Gemeinde Talheim unterhält zur Beseitigung des Schmutz- und Regenwassers ein umfangreiches und weitverzweigtes Kanalisationsnetz. Die Kosten hierfür tragen die Nutzer über die Abwassergebühren. Als Gebührenmaßstab wurde bisher das über den Wasserzähler abgerechnete Frischwasser herangezogen (Abwassergebühr). Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat entschieden, dass diese Art der Kostenverteilung und Gebührenabrechnung nicht mehr zulässig ist. Vielmehr muss zukünftig auch das von den befestigten Flächen in die Kanalisation ablaufende Regenwasser als weitere Bemessungsgrundlage mit herangezogen werden. Dies bedeutet, dass die bisherige Abwassergebühr in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt werden muss. Durch den vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) geforderten gerechteren Verteilerschlüssel kann es zu einer anderen Kostenverteilung für die Gebührenpflichtigen kommen. Grundsätzlich werden Unterschiede bei der Verteilung der Kosten entstehen. Grundstücke, die einen hohen Anteil versiegelter Flächen (z.B. Parkplätze) haben und relativ wenig Frischwasser beziehen, werden mehr zahlen müssen. Mehrfamilienhäuser dagegen mit relativ kleinem Grundstück (verdichtete Bauweise) werden etwas entlastet und zahlen weniger. Für die meisten Ein- und Zweifamilienhäuser mit einem durchschnittlichen Versiegelungsgrad des Grundstücks und einem durchschnittlichen Wasserverbrauch wird es wohl keine wesentlichen Abweichungen bei der Gebührenhöhe geben. Mit der Ermittlung der versiegelten Flächen hat die Gemeinde Talheim das Rechenzentrum Ulm/Reutlingen beauftragt. Grundlage für diese Flächenermittlung sind Luftbilder, welche die Gemeinde zur Verfügung gestellt hat. Auf den dargestellten versiegelten Flächen wird in der Regel anfallendes Regenwasser in den Kanal eingeleitet. Diese Flächenermittlung dient zukünftig als Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr. Für das so genannte Schmutzwasser (häusliches Abwasser) bleibt es bei der Abrechnung nach dem Frischwasserverbrauch (Wasserzähler). Beachten Sie als wichtigstes Kriterium, ob die berechneten versiegelten Flächen überhaupt an den Kanal angeschlossen sind oder ein Gefälle zur Straße haben und dorthin entwässert werden. Wenn Sie Unstimmigkeiten feststellen oder eine Zisterne besitzen, bitten wir Sie, uns diese auf dem Antwortbogen baldmöglichst, jedoch spätestens bis zum 09. Dezember 2011 mitzuteilen. Sollten Sie keine Unstimmigkeiten feststellen und keine Zisterne haben, müssen Sie nichts unternehmen. Erhalten wir bis zum oben genannten Termin keine Rückmeldung von Ihnen, gehen wir davon aus, dass die zugrunde gelegten Daten zutreffen. Um Mehrfachrückmeldungen zu vermeiden, wird bei Eigentümergemeinschaften nur jeweils der Verwalter bzw. ein Miteigentümer angeschrieben. Die weiteren Eigentümer sind namentlich aufgeführt. Mit dem beigefügten Informationsfaltblatt informieren wir Sie über die für Sie wesentlichen Grundlagen. Bei Fragen steht zu den üblichen Rathaus-Öffnungszeiten unter der Durchwahl 07464 / 9895-21 Herr Hall und unter 07464 / 9895-12 Frau Theiler zur Verfügung. Weiterhin wird es zu diesem Thema eine Bürgerinformationsveranstaltung am Freitag, den 18. November 2011 um 19.30 Uhr im Gasthaus Sonne geben. Die zeitnahe Umsetzung dieser vom Verwaltungsgerichtshof vorgegebenen gesplitteten Abwassergebühr hängt von Ihrer Mithilfe bzw. der termingerechten Rückgabe der Fragebögen ab. Mit freundlichen Grüßen M. Hall Bürgermeister
Zum Download: Genaue Erläuterungen zur Flächenermittlung Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr
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